Allgemeine Geschäftsbedingungen

  1. § 1 Allgemeiner Vertragsgegenstand

    1. Die nachfolgenden Vereinbarungen regeln die Bereitstellung der Kalendermarketing-Software "calovo” (nachfolgend kurz: "Software") durch die Termine.de AG (früher calovo GmbH) (nachfolgend kurz: "Anbieter").
    2. Der Vertragspartner (nachfolgend kurz: "Kunde") erhält die technische Möglichkeit und Berechtigung, auf die Software, welche auf einem Rechnerverbund des Anbieters gehostet wird, mittels Telekommunikationsverbindung (Internet) zuzugreifen und die Funktionalitäten der Software im Rahmen des Vertrages zu nutzen. Zu diesem Zweck stellt der Anbieter die Software zur Nutzung für den Kunden und die von ihm berechtigten Nutzer bereit.
    3. Die Software richtet sich ausschließlich an Unternehmer und Gewerbetreibende. Es gelten ausschließlich diese AGB. Abweichende Vereinbarungen, auch Allgemeine Geschäftsbedingungen der Vertragspartner des Anbieters, wie etwa Allgemeine Einkaufsbedingungen, gelten nur bei ausdrücklicher schriftlicher Bestätigung durch den Anbieter.
  2. § 2 Leistungen, Preise

    1. Die Software bietet Kunden die Möglichkeit dynamische Kalenderserien ("Feeds") und Kalenderevents ("Events") mittels Telekommunikationsverbindung (Internet) auf der Internetseite "calovo” anzulegen und nach Wunsch zu verändern. Hier eingeschlossen ist die Möglichkeit, Termininformationen zu platzieren, die anschließend im Kalender des Abonnenten angezeigt werden.
    2. Der Kunde verantwortet die Inhalte der Feeds sowie die Darstellung seiner Inhalte auf der Internetseite "calovo”. Der Anbieter weist darauf hin, dass der Kunde entscheidet, in welcher Weise und Häufigkeit Events angelegt, verändert und publiziert werden.
    3. Auf der Internetseite "calovo” herrscht Impressumspflicht. Hierfür sind vom Kunde die vollständigen Angaben zu hinterlegen. Der Kunde ist für die Gesetzteskonformität selbst verantwortlich und stellt im Falle eines Verstoßes den Anbieter von Ansprüchen Dritter frei.
    4. Die Software ist betriebsfähig bereitgestellt, wenn der Anbieter dem Kunden die Zugangsdaten zur Software mitgeteilt hat oder der Kunde sich einen Account für die Software angelegt hat.
    5. Für den Fall, dass der Kunde einen Feed nutzt, der in der Vergangenheit vom Anbieter gepflegt wurde, so befindet sich, wenn nicht anders vereinbart, der Feed weiterhin im Besitz des Anbieters und wird dem Kunden für die Dauer des Vertrags zur Verfügung gestellt. Der Kunde versichert, sorgsam und nachhaltig mit dem Feed umzugehen. Bei Rechtsverletzungen behält sich der Anbieter das Recht vor, den Vertrag fristlos zu kündigen. Weiterhin behält sich der Anbieter das Recht auf Schadensersatz vor.
    6. Vom vertraglichen Leistungsumfang nicht erfasst, ist die Einhaltung von Archivierungspflichten, z.B. handelsrechtlicher oder steuerlicher Art dienende längerfristige Datensicherung, für die der Kunde verantwortlich ist, sofern der Kunde nicht mit dem Anbieter einen gesonderten Vertrag hierüber schließt.
    7. Die Vergütung für die Nutzung der Software bestimmt sich nach der Preisliste des Anbieters. Sollte der Kunde über das Basisreporting und die Systemdaten hinausgehende Auswertungen wünschen, so wird der Anbieter die Erstellung dieser Auswertungen gesondert berechnen.
    8. Der Anbieter übernimmt keine Gewähr für angestrebte Umsatz- oder Erlössteigerungen, sowie Anzahl der Kalender-Abonnenten.
  3. § 3 Nutzungsrecht

    1. Der Kunde und die von ihm gemäß § 1 berechtigten Nutzer erhalten das nicht ausschließliche, auf die Laufzeit des Vertrages zeitlich beschränkte Recht, auf die Software mittels Telekommunikation zuzugreifen und mittels eines Browsers die der Software verbundenen Funktionalitäten gemäß des Vertrages zu nutzen. Darüber hinausgehende Rechte, insbesondere an der Software oder der Betriebssoftware erhält der Kunde nicht.
    2. Der Kunde ist nicht berechtigt, die Software über die nach Maßgabe des Vertrages erlaubte Nutzung hinaus zu nutzen oder von Dritten nutzen zu lassen oder es Dritten zugänglich zu machen. Insbesondere ist es dem Kunden nicht gestattet, die Software oder Teile davon zu vervielfältigen, zu veräußern oder zeitlich begrenzt zu überlassen, vor allem nicht zu vermieten oder zu verleihen.
    3. Für jeden Fall, in dem der Kunde die Nutzung der Software durch Dritte oder durch nicht vom Kunden benannte Nutzer schuldhaft ermöglicht, hat der Kunde jeweils eine sofort fällige Vertragsstrafe in Höhe des zwölffachen monatlichen Überlassungspreises zu zahlen. Die Geltendmachung von Schadensersatz bleibt dem Anbieter vorbehalten. In diesem Fall wird die Vertragsstrafe auf den Schadensersatzanspruch angerechnet.
    4. Im Falle einer unberechtigten Nutzungsüberlassung hat der Kunde dem Anbieter auf Verlangen innerhalb einer angemessenen Frist sämtliche Angaben zur Geltendmachung der Ansprüche gegen den Nutzer zu machen, insbesondere dessen Namen und Anschrift mitzuteilen.
    5. Wird die vertragsgemäße Nutzung der Software ohne Verschulden des Anbieters durch Schutzrechte Dritter beeinträchtigt, so ist der Anbieter berechtigt, die hierdurch betroffenen Leistungen zu verweigern. Der Anbieter wird den Kunden hiervon unverzüglich unterrichten und ihm in geeigneter Weise den Zugriff auf seine Daten ermöglichen. Der Kunde ist in diesem Fall nicht zur Zahlung verpflichtet. Sonstige Ansprüche oder Rechte des Kunden bleiben unberührt.
    6. Nutzung der optional freischaltbaren JSON-API
      Bei zusätzlicher Buchung erhält der Kunde das Recht, auf die optional freischaltbare JSON-API zuzugreifen und die bereitgestellten Daten und Funktionalitäten zu nutzen. Die durch die JSON-API bereitgestellten Daten dürfen vom Kunden für eigene Zwecke verwendet und in eigenen Systemen integriert werden. Der Kunde ist nicht berechtigt, die JSON-API Dritten zur Verfügung zu stellen oder sie zu vervielfältigen, zu veräußern, zu vermieten oder zu verleihen, sofern dies nicht vertraglich anders geregelt ist. Im Falle einer unberechtigten Nutzung durch Dritte hat der Kunde dem Anbieter auf Verlangen unverzüglich Angaben zur Geltendmachung von Ansprüchen gegen den Nutzer zu machen, insbesondere dessen Namen und Anschrift mitzuteilen. Wird die Nutzung der JSON-API durch Schutzrechte Dritter wesentlich beeinträchtigt, ist der Anbieter berechtigt, die betroffenen Leistungen zu verweigern. Der Anbieter wird den Kunden hiervon unverzüglich unterrichten und ihm den Zugriff auf seine Daten ermöglichen. Der Kunde ist in diesem Fall nicht zur Zahlung verpflichtet. Sonstige Ansprüche oder Rechte des Kunden bleiben unberührt.
  4. § 4 Datenschutz und Datensicherheit

    1. Beide Parteien werden die jeweils anwendbaren, insbesondere die in Deutschland gültigen datenschutzrechtlichen Bestimmungen beachten und ihre im Zusammenhang mit dem Vertrag eingesetzten Beschäftigten auf das Datengeheimnis nach § 5 BDSG verpflichten, soweit diese nicht bereits allgemein entsprechend verpflichtet sind.
    2. Erhebt, verarbeitet oder nutzt der Kunde selbst oder durch den Anbieter personenbezogene Daten, so steht er dafür ein, dass er dazu nach den anwendbaren, insb. datenschutzrechtlichen Bestimmungen berechtigt ist und stellt im Falle eines Verstoßes den Anbieter von Ansprüchen Dritter frei.
    3. Soweit die zu verarbeitenden Daten personenbezogene Daten sind, liegt eine Auftragsdatenverarbeitung vor. Der Anbieter wird die Weisungen des Kunden (z.B. zur Einhaltung von Löschungs- und Sperrungspflichten) beachten. Die Weisungen müssen rechtzeitig schriftlich mitgeteilt werden.
    4. Die Softwareapplikation, Server und Betriebssoftware sowie sonstige Systemkomponenten werden in einem Rechenzentrum von Dritten betrieben.
      Der Anbieter kann Unteraufträge vergeben, hat aber dem Unterauftragnehmer die der Vorziffer (Auftragsdatenverwaltung) entsprechenden Verpflichtungen aufzuerlegen.
    5. Der Anbieter trifft die technischen und organisatorischen Sicherheitsvorkehrungen und Maßnahmen gemäß der Anlage zu § 9 BDSG. Der Kunde ist grundsätzlich nicht berechtigt, Zugang zu den Räumlichkeiten mit der Softwareapplikation, Server und Betriebssoftware sowie sonstigen Systemkomponenten zu verlangen. Hiervon unberührt bleiben Zutrittsrechte des Datenschutzbeauftragten des Kunden nach schriftlicher Anmeldung zur Prüfung der Einhaltung der Erfordernisse gemäß Anlage zu § 9 BDSG sowie des sonstigen gesetz- und vertragskonformen Umgangs mit personenbezogenen Daten im Rahmen des Betriebs der Software durch den Anbieter.
  5. § 5 Pflichten und Obliegenheit des Kunden

    Der Kunde wird die ihn zur Leistungserbringung und –abwicklung dieses Vertrages betreffenden Pflichten erfüllen. Er wird insbesondere

    1. die vereinbarten Preise fristgerecht zahlen. Für jede nicht eingelöste bzw. zurückgereichte Lastschrift hat der Kunde in dem Umfang, wie er das kostenauslösende Ereignis zu vertreten hat, dem Anbieter die entstandenen Kosten zu erstatten;
    2. bei erstmaliger Nutzung der Software selbst eine User ID und ein Passwort generieren, welche zur weiteren Nutzung der Software erforderlich und geheim zu halten sind, und somit Dritten gegenüber nicht zugänglich zu machen;
    3. die ihm bzw. den Nutzern zugeordneten Nutzungs- und Zugangsberechtigungen sowie Identifikations- und Authentifikations-Sicherungen vor dem Zugriff durch Dritte schützen und nicht an unberechtigte Nutzer weitergeben;
    4. dafür Sorge tragen, dass (z.B. bei der Übernahme von Texten und Daten Dritter auf Servern des Anbieters) alle gewerblichen Schutz- und Urheberrechte beachtet werden;
    5. die erforderliche Einwilligung des jeweils Betroffenen einholen, soweit er im Rahmen der Nutzung der Software personenbezogene Daten erhebt, verarbeitet oder nutzt und kein gesetzlicher Erlaubnistatbestand eingreift;
    6. die Software nicht missbräuchlich nutzen oder nutzen lassen, insbesondere keine Informationsangebote mit rechts- oder sittenwidrigen Inhalten übermitteln oder auf solche Informationen hinweisen, die der Volksverhetzung dienen, zu Straftaten anleiten oder Gewalt verherrlichen oder verharmlosen, sexuell anstößig bzw. pornographisch sind, geeignet sind, Kinder oder Jugendliche sittlich schwer zu gefährden oder in ihrem Wohl zu beeinträchtigen oder das Ansehen des Anbieters schädigen können;
    7. den Versuch unterlassen, selbst oder durch nicht autorisierte Dritte Informationen oder Daten unbefugt abzurufen oder in Programme, die vom Anbieter betrieben werden, einzugreifen oder eingreifen zu lassen oder in Datennetze des Anbieters unbefugt einzudringen;
    8. den möglichen Austausch von elektronischen Nachrichten nicht missbräuchlich für den unaufgeforderten Versand von Nachrichten oder Informationen an Dritte zu Werbezwecken (Spamming) nutzen;
    9. den Anbieter von sämtlichen Ansprüchen Dritter freistellen, die auf einer rechtswidrigen Verwendung der Software durch ihn beruhen oder mit seiner Billigung erfolgen oder die sich insb. aus datenschutzrechtlichen, urheberrechtlichen oder sonstigen rechtlichen Streitigkeiten ergeben, die mit der Nutzung der Software verbunden sind. Erkennt der Kunde oder muss er erkennen, dass ein solcher Verstoß droht, besteht die Pflicht zur unverzüglichen Unterrichtung des Anbieters;
    10. vor der Versendung von Daten und Informationen diese auf Viren prüfen und dem Stand der Technik entsprechende Virenschutzprogramme einsetzen;
    11. nach Abgabe einer Störungsmeldung (vgl. Leistungsbeschreibung) dem Anbieter die durch die Überprüfung entstandenen Aufwendungen ersetzen, wenn sich nach der Prüfung herausstellt, dass keine Störung der technischen Einrichtungen des Anbieters vorlag und der Kunde dies bei zumutbarer Fehlersuche hätte erkennen können;
    12. die von ihm gemäß § 1 berechtigten Nutzer verpflichten, ihrerseits die für die Nutzung der Software in § 5.3 bis 5.8, und 5.10 sowie 5.11 aufgeführten Bestimmungen einzuhalten;
    13. bis zum Zeitpunkt der Beendigung des Vertrages seine im System vorhandenen Datenbestände zu sichern, da nicht ausgeschlossen werden kann, dass nach Beendigung des Vertrages auf diese Datenbestände kein Zugriff durch den Kunden mehr möglich ist.
  6. § 6 Vertragswidrige Nutzung der Software

    1. Der Anbieter ist berechtigt, bei rechtswidrigem Verstoß des Kunden oder der von ihm benannten Nutzer gegen eine der in diesem Vertrag festgelegten wesentlichen Pflichten, insb. bei Verstoß gegen die in § 5.6. – 5.8 genannten Pflichten den Account und Zugang zur Software und zu dessen Daten zu sperren. Der Zugang wird erst dann wiederhergestellt, wenn der Verstoß gegen die betroffene wesentliche Pflicht dauerhaft beseitigt bzw. die Wiederholungsgefahr durch Abgabe einer angemessenen strafbewährten Unterlassungserklärung gegenüber Anbieter sichergestellt ist. Der Kunde bleibt in diesem Fall verpflichtet, die monatlichen Preise zu zahlen.
    2. Der Anbieter ist berechtigt, bei einem Verstoß gegen § 5.6 – 5.8 die betroffenen Daten zu löschen.
    3. Liegt in den Fällen des § 6.1 und § 6.2 ein schuldhafter Verstoß des Kunden vor, ist der Kunde zum Schadensersatz in Höhe von € 3.000,00 verpflichtet. Der Schadensersatz ist höher oder niedriger anzusetzen, wenn der Anbieter einen höheren oder der Kunde einen geringeren Schaden nachweist; der Kunde kann auch nachweisen, dass kein Schaden vorliegt. Die Geltendmachung anderer Schadensersatzansprüche bleibt dem Anbieter vorbehalten.
    4. Im Falle eines rechtswidrigen Verstoßes gegen die in § 5.6 – 5.8 festgelegten Pflichten durch einen Nutzer hat der Kunde den Anbieter auf Verlangen unverzüglich sämtliche Angaben zur Geltendmachung der Ansprüche gegen den Nutzer zu machen, insbesondere dessen Namen und Anschrift mitzuteilen.
  7. § 7 Preise & Zahlungsbedingungen

    1. Die Preise des Anbieters sind Nettopreise. Umsatzsteuer und sonstige mit der Durchführung eines Vertrages verbundene Kosten und Steuern ("Zusatzkosten") sind nicht einbezogen. Wenn nicht abweichend im Vertrag geregelt, sind sämtliche Preisangaben des Anbieters netto und in Euro.
    2. Der Preis ist der vom Anbieter im Angebot genannte Preis, oder, wo dies nicht im Einzelnen geschehen ist, der in den aktuellen Preislisten vom Anbieter aufgestellte Preis zum Zeitpunkt der Bestellung. Der Anbieter ist berechtigt, nach rechtzeitiger Benachrichtigung des Kunden und vor Ausführung der Leistung, den vereinbarten Preis in der Weise anzuheben, wie es aufgrund der allgemeinen, außerhalb der Kontrolle des Anbieters stehenden Preisentwicklung erforderlich (wie etwa Wechselkursschwankungen, Währungsregularien, Zolländerungen) oder aufgrund der Änderung von Lieferanten notwendig ist.
    3. Angebote des Anbieters sind freibleibend und unverbindlich. Bestellungen des Kunden sind für den Anbieter nur bindend, wenn sie ausdrücklich und schriftlich durch den Anbieter bestätigt wurden oder der Anbieter mit der Ausführung der Leistung beginnt.
    4. Preise sind, falls nicht abweichend im Angebot geregelt, beginnend mit dem Tag der betriebsfähigen Bereitstellung, für die gesamte Vertragslaufzeit im Voraus zu zahlen.
    5. Ist ein Preis für Teile eines Kalendermonats zu berechnen, so wird dieser für jeden Tag mit 1/30 (ein Dreißigstel) des monatlichen Preises berechnet.
    6. Sonstige Preise sind nach Erbringung der Leistung zu zahlen.
    7. Sofern kein Lastschriftseinzugsverfahren vereinbart ist, muss der Rechnungsbetrag spätestens am zehnten Tag nach Zugang der Rechnung auf dem in der Rechnung angegebenen Konto gutgeschrieben sein. Nach Wahl des Anbieters kann die Rechnungsstellung auch in elektronischer Form erfolgen. Der Kunde teilt dem Anbieter hierzu auf Anforderung eine autorisierte E-Mail-Adresse für den Empfang der Rechnungen mit.
    8. Der Anbieter ist berechtigt, einmal je Kalenderjahr, erstmals ein Jahr nach Inkrafttreten des Vertrags, schriftlich eine Anhebung der jeweils vereinbarten wiederkehrenden Vergütung zu verlangen, wenn sich der vom Statistischen Bundesamt veröffentlichte Verbraucherpreisindex für Deutschland ("Preisindex") gegenüber dem Stand zum Zeitpunkt des Inkrafttretens dieses Vertrags oder zum Zeitpunkt der letzten Anpassung der Vergütungssätze gemäß diesem Vertrag erhöht hat und hierdurch die Selbstkosten des Anbieters bei der Erbringung der Vertragsleistung unmittelbar beeinflusst werden. Die Preiserhöhung erfolgt entsprechend der prozentualen Erhöhung des Preisindex.
  8. § 8 Verzug

    1. Während eines Zahlungsverzugs des Kunden in nicht unerheblicher Höhe ist der Anbieter berechtigt, den Account und damit auch Zugang zur Software zu sperren. Der Kunde bleibt in diesem Fall verpflichtet, die monatlichen Preise zu zahlen.
    2. Kommt der Kunde
      • für zwei aufeinander folgende Monate mit der Bezahlung der Preise bzw. eines nicht unerheblichen Teils der Preise oder
      • in einem Zeitraum, der sich über mehr als zwei Monate erstreckt, mit der Bezahlung des Entgeltes in Höhe eines Betrages, der das Entgelt für zwei Monate erreicht,
      in Verzug, ist der Anbieter berechtigt, den Vertrag ohne Einhaltung einer Frist zu kündigen und einen sofort in einer Summe fälligen pauschalierten Schadensersatz zu verlangen, welcher der Höhe der bis zum Ablauf der regulären Vertragslaufzeit restlichen monatlichen Preise entspricht.
    3. Der Schadensbetrag ist höher oder niedriger anzusetzen, wenn der Anbieter einen höheren oder der Kunde einen geringeren Schaden nachweist.
    4. Es gelten die gesetzlichen Regelungen zum Zahlungsverzug. Insbesondere sind Entgeltforderungen vom Anbieter ab dem 31. (einunddreißigsten) Tag nach Fälligkeit und Zugang der Rechnung mit Zinsen in Höhe von 8 (acht) Prozentpunkten über dem Basiszinssatz der EZB zu verzinsen (§§ 286 Abs. 3, 288 Abs. 2 BGB).
    5. Die Geltendmachung weiterer Ansprüche wegen Zahlungsverzuges bleibt dem Anbieter vorbehalten.
    6. Gerät der Anbieter mit der betriebsfähigen Bereitstellung in Verzug, so richtet sich die Haftung nach § 9. Der Kunde ist nur dann zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, wenn der Anbieter eine vom Kunden gesetzte angemessene Nachfrist (die mindestens zwei Wochen betragen muss) nicht einhält.
  9. § 9 Haftung

    1. Der Anbieter haftet dem Kunden bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit für alle von ihm sowie seinen gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen verursachten Schäden unbeschränkt.
    2. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Anbieter im Fall der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit unbeschränkt.
      Im Übrigen haftet der Anbieter nur bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, die für die Erreichung des Vertragszwecks unverzichtbar sind (sog. Kardinalpflichten) sowie bei vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten seiner einfachen Erfüllungsgehilfen. In diesen Fällen ist die Haftung des Anbieters auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden und ferner auf den Auftragswert begrenzt (es gilt der jeweils niedrigere Wert). Die Haftung gemäß 9.1 und 9.2 Satz 1 bleibt von diesem Absatz unberührt.
    3. Die verschuldensunabhängige Haftung des Anbieters auf Schadensersatz (§ 536 a BGB) für bei Vertragsschluss vorhandene Mängel wird ausgeschlossen. § 9.1 und 9.2 bleiben unberührt.
    4. Die Haftung nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes bleibt unberührt.
  10. § 10 Höhere Gewalt

    1. Der Anbieter ist von der Verpflichtung zur Leistung aus diesem Vertrag befreit, wenn und soweit die Nichterfüllung von Leistungen auf das Eintreten von Umständen höherer Gewalt nach Vertragsabschluss zurückzuführen ist.
    2. Als Umstände höherer Gewalt gelten zum Beispiel Krieg, Streiks, Unruhen, Enteignun­gen, kardinale Rechtsänderungen, Sturm, Überschwemmungen und sonstige Naturkatastrophen sowie sonstige vom Anbieter nicht zu vertretende Umstände. Insbesondere Wassereinbrüche, Stromausfälle und Unterbrechungen oder Zerstörung datenführender Leitungen.
    3. Jede Vertragspartei hat die andere Vertragspartei über den Eintritt eines Falles von höherer Gewalt unverzüglich und in schriftlicher Form in Kenntnis zu setzen.
  11. § 11 Vertragsbeginn und –laufzeit, Kündigung

    1. Ist das vom Anbieter ausgestellte Angebot durch den Kunden unterzeichnet, tritt der Vertrag in Kraft. Die Mindestmietzeit der Software beträgt 12 (zwölf) Monate und beginnt mit dem Tag der betriebsfähigen Bereitstellung.
    2. Das Vertragsverhältnis kann von beiden Vertragsparteien frühestens zum Ablauf der Mindestmietzeit mit einer Frist von 3 (drei) Kalendermonaten gekündigt werden. Andernfalls verlängert sich der Vertrag jeweils um 12 (zwölf) Monate und kann dann mit einer Frist von 3 (drei) Kalendermonaten zum Ablauf des Jahres gekündigt werden.
    3. Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Das Recht des Kunden, den Mietvertrag außerordentlich fristlos zu kündigen, wenn ihm der vertragsgemäße Gebrauch der Mietsache ganz oder zum Teil nicht rechtzeitig gewährt oder wieder entzogen wird, wird ausgeschlossen (§ 543 Absatz 2 Ziffer 1 BGB).
    4. Alle Kündigungen nach diesem Vertrag haben schriftlich zu erfolgen.
  12. § 12 Schlussbestimmungen

    1. Der Kunde kann die Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung vom Anbieter auf Dritte übertragen.
    2. Für die vertraglichen Beziehungen gilt deutsches Recht. Gerichtsstand ist Wiesbaden.
    3. Der Kunde erlaubt die Nutzung seines Firmen- und / oder Produktlogos sowie die Nennung des Firmennamens und / oder Produktnamens durch den Anbieter für Werbezwecke. Diese Werbezwecke dienen ausschließlich der Bewerbung der vom Kunden angelegten Kalender- und Termininformationen und enthalten keinerlei Einschränkungen in Bezug auf die Gattung des Werbemediums. Der Anbieter versichert bei der Nutzung der Logos sorgsam umzugehen.
    4. Der Anbieter ist berechtigt, öffentlich auf die Zusammenarbeit mit dem Kunden hinzuweisen. Der Kunde wird eventuelle öffentliche Stellungnahmen und öffentlichen Äußerungen über die Zusammenarbeit ausschließlich im vorherigen gegenseitigen Einvernehmen abgeben.
    5. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages und seiner Anhänge bedürfen der Schriftform und sind von beiden Parteien zu unterzeichnen.

Stand: 24.06.2024